Ruhestandsplanung

Die konzeptionelle Ruhestandsplanung unterscheidet sich insofern von der klassischen Altersvorsorge, dass diese in der Regel kurz vor Renteneintritt durchgeführt wird. Dabei werden die Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen, wie Riester- oder Rürup, der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und/oder der privaten Altersvorsorge betrachtet. Interessant ist dabei die Berücksichtigung der tatsächlichen Einkünfte, nach Abzug aller Steuern und sonstigen Abgaben, also kurzum: Wie viele Rente habe ich tatsächlich später pro Monat zur Verfügung. Eine der wichtigsten Fragen, die sich jeder von uns später einmal stellen wird und muss.

 

Neben den klassischen Einkünften können bspw. Einnahmen aus Immobilienverkäufen/ Immobilienvermietung, die Auszahlung einer Lebensversicherung, ein Erbe/eine Schenkung oder auch eine Abfindung interessant für eine weitere sichere Geldanlage sein, um somit die monatliche Rente zu erhöhen. Zudem kann die Thematik Erben und Schenken sowie die Vermögensweitergabe berücksichtigt werden.

 

Um diesem komplexen Thema gerecht zu werden, habe ich im Juni 2019 die Qualifizierung zur konzeptionellen Ruhestandsplanung erfolgreich abgeschlossen. Dazu gehört u.a. die Analyse der Ruhestandssituation, Erstellung von Finanzkonzepten sowie dem jeweiligen Produktcheck (Versicherungen, Investments, Immobilien). Im Kompaktstudium wurden die Bereiche Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Erben und Schenken sowie Vermögensweitergabe vermittelt. Das Zertifikat wird von der Weiterbildungsinitiative der deutschen Versicherungswirtschaft „gut beraten“ verliehen.

 

Die Ruhestandsplanung gibt somit Antworten auf eine Vielzahl von Fragen, die jeden von uns beschäftigen, wenn das Älter werden näher rückt:

 

 

 

  • Wird mein Einkommen im Ruhestand ausreichen? Kann ich früher in Rente?
  • Wie kann ich ggf. auch kurzfristig noch etwas für meine Rente tun?
  • Brauche ich eine Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht? Was gibt es hierbei zu beachten?
  • Wie kann man im Erbfall Streit unter den Kindern verhindern oder schon zu Lebzeiten Vermögen steuerbegünstigt übertragen?

 

 

Gerne berate ich Sie hierzu unverbindlich.